Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der Arbeitgeber hat Fachkräfte schriftlich zu bestellen und ihnen die Aufgaben für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu übertragen.

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ein besonders ausgebildeter Experte für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Seine Aufgaben lassen sich dabei wie folgt definieren:

  • Beratung des Arbeitgebers
  • Überprüfung von Betriebsanlagen, technischen Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren
  • Anregung der Arbeitnehmer zum richtigen Verhalten im Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung
  • Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
  • Vorbildwirkung

Sicherheits-
beauftragte

Der Arbeitgeber

  • hat den Sicherheitsbeauftragten zu bestellen
  • gibt ihm Gelegenheit, seine Aufgaben zu erfüllen
  • benachteiligt ihn nicht durch seine Erfüllung
  • gibt ihm Gelegenheit, sich aus- und fortzubilden

Der Sicherheitsbeauftragte wirkt eng mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Sicherheit zusammen und

  • unterstützt den Arbeitgeber im Arbeitsschutz
  • überzeugt die Beschäftigten von der ordnungsgemäß Benutzung von Schutzeinrichtungen und PSA
  • macht Beschäftigte auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam

Pflichten-
übertragung

Grundsätzlich liegt die Verantwortung beim Unternehmer und jedem Vorgesetzten.

Es besteht die Möglichkeit der Übertragung der Unternehmerpflichten auf Vorgesetzte, Aufsichtsführende und zuverlässige, fachkundige Personen.

Einhaltung des Arbeitsschutzes ist aber Aufgabe aller – sowohl des Arbeitgebers, als auch des Arbeitnehmers.

Unsere
Dienstleistungen

Wir unterstützen Sie gerne bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und verstehen uns dabei als Bindeglied zwischen Ihrem Unternehmen, den Mitarbeitern und den Berufsgenossenschaften.

Gefährdungs-
beurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung beschreibt den Prozess der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind.

Das Ziel besteht darin, Gefährdungen bei der Arbeit frühzeitig zu erkennen und diesen präventiv, das heißt noch bevor gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Unfälle auftreten, entgegenzuwirken.

Nur mit einer aktuellen Gefährdungsbeurteilung können Sie im Falle einer behördlichen Unfalluntersuchung schlüssig nachweisen, dass Sie im Vorfeld alle Möglichkeiten bedacht haben.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist grundsätzlich vor der Arbeitsaufnahme anzufertigen.

Betriebs-
anweisungen

  • Beschreiben den Anwendungsbereich
  • Warnen vor Gefahren für Mensch und Umwelt
  • Geben Auskunft über Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • Regeln das Verhalten bei Störungen
  • Erklären Aktivitäten zur Ersten-Hilfe
  • Informieren zu Instandsetzung oder Entsorgung
  • Betriebsanweisungen sind für die Mitarbeiter verbindlich

Unterweisung

Durch die mindestens einmal jährlich durchzuführende Unterweisung können Sie als Unternehmer das Verhalten Ihrer Beschäftigten gezielt beeinflussen. So begegnen Sie sicherheitswidrigem Verhalten und Routinen wirksam bevor Unfälle und Erkrankungen entstehen, die Ihr Unternehmen belasten.

Lassen Sie sich von dieser Aufgabe durch A&B NORD GmbH entbinden.

Betriebs-
begehungen

Unsere Fachkräfte begehen Ihren Betrieb, decken mögliche Schwachstellen im Arbeits- und Gesundheitsschutz auf und unterbreiten Ihnen Lösungsvorschläge.

Sie sind behilflich bei der Überwachung und Umsetzung von arbeitssicherheitstechnischen Maßnahmen.

Alle Betriebsbegehungen werden in einem fortlaufenden Protokoll festgehalten und geben somit jederzeit eine ausführliche Reflexion ihrer Aktivitäten im Arbeitsschutz.

Arbeitsschutz-
ausschuss

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein Organ des betrieblichen Arbeitsschutzes und wird in Deutschland ab einer Betriebsgröße mit mehr als 20 Beschäftigten vorgeschrieben (§ 11 Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG).

Der Arbeitsschutzausschuss:

  • Koordiniert den innerbetrieblichen Arbeitsschutz
  • Unterbreitet Vorschläge über betriebliche Arbeitsschutz-Investitionen
  • Bewertet betriebliche Unfall- und Erkrankungsstatistiken
  • Berät über sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Aspekte bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder neuer Arbeitsstoffe
  • Schlägt Maßnahmen für besonders gefährdete Personengruppen vor

Teilnehmer sind

  • Unternehmer oder Beauftragter
  • Betriebsarzt
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Betriebsrat
  • Evtl. weitere Fachleute

Rechts-
sicherheit

Spätestens nach einem Unfall größeren Ausmaßes muss der Unternehmer den Behörden Auskunft über seine präventiven Vorkehrungen zum Arbeits-und Gesundheitsschutz offenbaren. Hiernach werden Staatsanwalt und Richter entscheiden, ob der Unternehmer alle notwendigen Vorkehrungen zur Vermeidung des Unfalles getroffen hat.

Unterlagen wie:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Betriebsanweisungen
  • Nachweise zur jährlichen Unterweisung im Arbeitsschutz
  • Protokollierungen zu regelmäßigen Betriebsbegehungen

müssen von Ihnen lückenlos beigebracht werden.
Ist dies nicht der Fall, so ist bereits der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit erfüllt.

Gerne beraten wir Sie ausfürlich zu allen Themen rund um die Rechtssicherheit.